Witt und Sohn

allgemeine lieferbedingungen


für Erzeugnisse und Leistungen
Ergänzungsklausel Erweiterter Eigentumsvorbehalt

gilt für alle Aufträge, wenn nicht ausdrücklich schriftlich von beiden Parteien ausgeschlossen

Rahmenvertag für deutsche Kunden

wird mit Kunden abgeschlossen, deren Firmensitz in Deutschland liegt