Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnitttechnologie

Das Budesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) unterstützt mit bis zu 30% Zuschüssen (maximal € 30.000) für den Ersatz- und die Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen oder Aggregaten inkl. Planung und Montage, darunter Ventilatoren. Gemessen wird der Wirkungsgrad gem. der EU Verordnung 327/2011. Die Mindestfördersumme ist €2.000. Dabei sind die Anforderungen an die zu erreichenden Mindestwirkungsgrade um Förderung zu bekommen, höher, als die derzeitigen Mindestanforderungen der EU.

 

Hauptzielgruppen sind Anlagenbauer und Endkunden.

 

Von der Förderung ausgenommen sind, unter anderem Firmen der Fischerei, Land- und Forstwirtschaft, Steinkohlebergbau und Firmen des öffentlichen Rechts. Nicht förderfähig sind unter anderem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Eigenleistung und Maßnahmen der Energiesparverordnung, Anlagen für Kälte- oder Wärmeerzeugung, Maschinen, Produktionsanlagen und bereits begonnene Projekte.

 

Der Effizienzgrad von Ventilatoren, um eine Förderung zu erhalten, ist aus folgender Tabelle ersichtlich:

Ventilatortyp Messkategorie Effizienzkategorie Förderfähig BAFA Witt Standard
Axialventilator A, C statisch 50 55
Axialventilator B, D total 64 70
Radial vorwärts gekrümmte Schaufeln A, C statisch 62 -
Radial vorwärts gekrümmte Schaufeln B, D total 65 -
Radial rückwärts gekrümmte Schaufeln m. Gehäuse A, C statisch 62 67
Radial rückwärts gekrümmte Schaufeln m. Gehäuse B, D total 64 70

 

So gut wie alle Witt Ventilatoren haben höhere Wirkungsgrade, als von der Bafa für Förderungen gefordert werden.

 

Details zu der Förderung findet man unter:

 

Einzelmaßnahmen Merkblatt für Anträge nach 3.1.1 der Richtlinie für Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien vom 29. April 2016

 

Für die Unterstützung zum Ausfüllen der Anträge und Erbringung der notwendigen Herstellererklärungen sind wir gerne behilflich.