Energie-Effizienz (EcoDesign)

Ökodesign-Anforderungen

In der EU soll Energie gespart werden. Dies regelt die übergeordnete „Ökodesign-Richtlinie“ (oder „ErP Richtlinie“ [Energy-related Products]) Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates. (Ersetzt die alte „Ökodesign-Richtlinie“ 2005/32/EG, die auch EuP-Richtlinie [Energy-using Products] genannt wurde). In Deutschland ist dies umgesetzt worden durch das „Gesetz über eine umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (Energiebetriebene-Produkte-Gesetz – EBPG). Die Prinzipien hinter der Verordnung sind weiter verdeutlicht worden im „Blue Guide 2014“ der EU.

 

Für die verschiedenen Produkte sind darauf aufbauend weitere Verordnungen verabschiedet worden.

 

Für Ventilatoren ist dies in der Verordnung (EU) Nr. 327/2011: „Anforderung an die umweltgerechte Gestaltung von Ventilatoren, die durch Motoren mit einer Antriebsleistung zwischen 125W und 500kW angetrieben werden“, vom März 2011 festgelegt.

 

Die Basis dieser Verordnung ist die ISO-Norm 12759:Ventilatoren-Effizienzklassen,die von der Industrie ausgearbeitet worden ist.

 

Da alle Ventilatoren dieser Verordnung mit Elektromotoren betrieben werden, ist zusätzlich die Ökodesign-Richtlinie für eintourige Drehstrom-Asynchronmotoren durch die Verordnung (EG) Nr. 640/2009 der Kommission geregelt, wichtig. Diese Verordnung holt sich die meisten technischen Angaben aus der EN-Norm 60034-30:2009, basierend auf IEC 60034-30:2008 „Drehende elektrische Maschinen - Wirkungsgrad-Klassifizierung von Drehstrommotoren mit Käfigläufern, ausgenommen polumschaltbare Motoren“.

 

Beide Verordnungen regeln Anforderungen an Ventilatoren und von Elektromotoren in Hinblick auf das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme.

 

Eckpunkte der Verordnungen sind:

A. EU 327/2011: Ventilatoren

  • Gültig für Axialventilatoren, Radialventilatoren, Querstromventilatoren und Diagonalventilatoren
  • Elektrische Eingangsleistung des Motors von 125W bis 500kW
  • Es werden Mindestanforderungen des kombinierten Maximalwirkungsgrades von Ventilator und Motor gestellt.
  • Die Mindestgrenzen sind je nach Ventilatortyp und Einbausituation unterschiedlich
  • Es gibt eine Reihe von Ventilatoren oder Ventilatoranwendungen, die von der Verordnung ausgenommen sind, z.B. Atex-Ventilatoren, Ventilatoren für toxische, korrosive oder abrasive Umgebung, Hochtemperatur, etc.
  • Die erste Stufe der Verordnung ist am 01.01.2013 in Kraft getreten. Eine zweite Stufe mit dem gleichen Inhalt, aber höheren Grenzwerte ist am 01.01.2015 in Kraft getreten.

 

Weitere Details siehe unter unserer Präsentation im Know-How Center:

B. EU 2019/1781 vom 01.10.2019 - Elektromotoren

Begriffsbestimmung „Motor“ bezeichnet:

  • Einen eintourigen Dreiphasen-50-Hz- oder -50/60-Hz-Käfigläufer-Induktionsmotor
  • 2- bis 8-polig
  • Nennspannung bis 1000 V
  • Nennausgangsleistung zwischen 0,12 kW und 1000 kW
  • Für Dauerbetrieb ausgelegt

Ausnahmen

Verordnung 2019/1781 gilt nicht für Motoren:

  • die ganz in eine neue Flüssigkeit eingetaucht werden
  • die so komplett in ein Produkt integriert sind, dass die Energieeffizienz nur vom Gesamtprodukt ermittelt werden kann
  • für über 4000 m über NN
  • für Umgebungstemperaturen über 60°C
  • für Betriebshöchsttemperaturen über 400°C
  • für Umgebungstemperaturen unter -30°C (beliebiger Motor) bzw. unter 0°C (wassergekühlter Motor)
  • für Kühlflüssigkeitstemperaturen am Einlass eines Produkts unter 0°C oder über 32°C
  • in explosionsgefährdeten Bereichen gemäß Richtlinie 94/9/EG (ATEX)
  • die Bremsmotoren sind.
  • für Motoren mit integrierten Drehzahlregelungen.
  • sowie weitere spezielle Ausnahmen.

Anforderungen
  • Ab dem 16.06.2011 müssen Elektromotoren mindestens das Effizienzniveau IE2 erreichen.
  • Ab dem 01.01.2015 müssen Elektromotoren zwischen 7,5 bis 375 kW
    • mindestens das Effizienzniveau IE3 erreichen
    • oder das Effizienzniveau IE2 erreichen und mit einer Drehzahlregelung ausgestattet sein.
  • Ab dem 01.01.2017 müssen Elektromotoren zwischen 0,75 bis 375 kW
    • mindestens das Effizienzniveau IE3 erreichen
    • oder das Effizienzniveau IE2 erreichen und mit einer Drehzahlregelung ausgestattet sein.
  • Ab dem 01.07.2021 müssen Elektromotore zwischen 0,75 bis 1000 kW
    • mindestens das Effizienzniveau IE3 erreichen.
    • Motore zwischen 0,12 kW bis 0,75 müssen IE2 erreichen.
  • Ab dem 01.07.2023 müssen Elektromotore zwischen 0,75 bis 200 kW
    • mindestens das Effizienzniveau IE4 erreichen.
    • Ex-eb Motoren zwischen 0,12 und 1000 kW müssen IE2 erreichen.

 

Klasse Beschreibung Ursprung
IE1 Standard 50Hz: alte EFF2-Klasse gemäß CEMEP-EU   60Hz: identisch mit brasilianischen Normen
IE2 Hoch alte EFF1-Klasse gemäß CEMEP-EU   60Hz: identisch mit US American EPACT
IE3 Premium 15%-20% weniger Verluste im Motor als IE2   60Hz: identisch mit US American EPACT
IE4 Super Premium für zukünftige höchst-effiziente Motoren
IE...

Wenn man die für Witt & Sohn relevante Produktgruppe Axial- und Radialventilatoren von 0,75kW bis 500kW betrachtet, sieht man, dass unsere Produkte nicht nur problemlos die Anforderungen erfüllen, sondern sogar die von der EU ausgemachten Maximalstandards übertreffen.

Witt übertrifft die ErP2015 seit Jahren!

ERP2015 Vergleich - Witt & Sohn